- 123 -

1514 (7. stycznia) Praga etc., we wtorek po dniu św. Doroty etc.



Die Herren und die Ritterschaft, die Prager und die andern königlichen Städte, alle drei Stände des Königreichs Böhmen urkunden, daß ihnen die Herren und Ritterschaft des Fürstentums Glogau durch den Ritter Hans Rechenberg von Borau auf Freistadt und Schlawa die vielfachen Beschwerden und Zerrüttungen vorgestellt hätten, die sie durch häufige Veränderung der Herrschaft in früheren Zeiten erlitten hätten, und wie sie, obwohl sie sich erinnerten, daß einstmals schon ihr Fürstentum mit anderen schlesischen Fürstenthümern dem Königreiche Böhmen einverleibt worden, doch noch vom König Wladyslaw auf ihre Bitten und große Unkosten eine besondere Zusicherung einer solchen Einverleibung erlangt hätten, des Inhalts, daß sie nie durch Vergebung oder Verpfändung vom Königreiche Böhmen keinen andern als ihren Herrn anzuerkennen haben sollten, als welchen die Stände von Böhmen zum König erwälen würden.
Die Stände willfahren demnach der Bitte, dieses Privilegium, das sie in die Landtafel haben eintragen lassen, zu bestätigen und wiederholen noch einmal die Einverleibung des Fürstentums in das Königreich, von dem es auf keine Weise getrennt werden solle, verheißen auch Schutz und Hülfe, wenn jemand dasselbe mit Gewalt oder sonst davon dringen wolle.
Auch hätten die Herren und Ritterschaft des Fürstentums durch ihre Botschaft zugesagt, dem Königreich als ein Glieg desselben mit Rat und Tat beizustehen, worauf von ihnen noch ein Brief mit ihren Siegeln gegeben werden solle.

Gegenwärtiger Brief mit dem Siegel des Königreichs się in die Landtafel eingetragen. Na hradie Prazskem na obeczniem sniemu czastogmenowaneho kralowstwie w utery po sw. pannie Dorotie leta bozieho tisyczieho pietisteho cztrnadczieho.
Wenceslaus de Chwogencze
regni Boemie vicenotarius.

Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens und seine einzelne Fürstenthümer im Mittelalter. Herausgegeben von Dr. C. Grünhagen und Dr. H. Markgraf. Erster Theil. Leipzig 1881.